Die
Sozialpsychiatrische Zusatzausbildung
1. Vorbemerkung: Die Sozialpsychiatrische Zusatzausbildung in ihrer neuen Form hat große Resonanz gefunden. Von daher bieten wir auch im Jahr 2002 die langjährig bewährte Fortbildungsreihe wieder als „Baustein-Curriculum“ an. Auch in diesem Jahr haben wir den Verteiler über den Kreis der Träger und Einrichtungen im sog. „psychiatrischen Kernfeld“, also den Wohnheimen usw. für psychisch kranke Menschen, die ihre Leistungen nach § 39 BSHG abrechnen, hinaus erweitert. Ausschlaggebend dafür waren weiterhin grundsätzliche Überlegungen, in Zusammenhang mit den anstehenden Änderungen des § 93 BSHG, dass nämlich zukünftig Einrichtungen der Wohnungslosen-, Obdachlosen- und Gefährdetenhilfe, die in der Regel nach § 72 BSHG refinanziert werden, Leistungen nach § 39 BSHG abrechnen können, wenn sie denn psychisch kranke Personen oder solche mit „Doppeldiagnose“ betreuen und entsprechend fachlich qualifiziert sind. Andererseits haben uns die Erfahrungen in den Grundkursen der SpZA 2001 ermutigt, diesen Weg eines gemeinsamen Angebots für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus beiden Bereichen weiter zu gehen. Wesentliche Leitgedanken der Sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung sind:
2. Themen (auszugsweise):
3. Methodik: Die Methoden der Wissensvermittlung entsprechen moderner Didaktik, sie orientieren sich in doppelter Hinsicht an den Erfordernissen der Berufspraxis: einmal haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, durch kontinuierlichen Rückgriff auf ihre eigenen Erfahrungen zu einer umfassenderen Sichtweise der Themen zu kommen, zum anderen wird auf Veränderungen des praktischen Handelns abgezielt. Informationsreferate werden von daher nur zu ausgewählten Themen gehalten, praktische Übungen im Planspiel, Gruppenarbeit, Rollenspiele und Falldarstellungen stehen im Mittelpunkt. Audiovisuelle Methoden werden integriert. Supervisionen und die Teilnahme an trialogisch orientierten Fachtagungen dienen der Ergänzung und Abrundung.
4. Gesamtstruktur: Die Sozialpsychiatrische Zusatzausbildung gliedert sich in: 1a. Einen „Grundkurs“ mit einem Gesamtumfang von 15 eintägigen
Unterrichtseinheiten (UE). Er stellt zunächst einmal eine selbständige
Qualifizierungsmaßnahme dar und kann mit einem eigenen Zertifikat
über die Teilnahme an diesem abgeschlossen werden. Für die Erlangung
dieses Zertifikats ist die Ableistung einer mündlichen Prüfung
neben der regelmäßigen Teilnahme Voraussetzung. Dieser Grundkurs tritt an die Stelle des bis dahin angebotenen
Kurses „Basisinformation Psychiatrie“. Nach erfolgreicher
Qualifizierung, die durch das Zertifikat nachgewiesen wird, ist die
Teilnahme am weiterführenden, 25 UE umfassenden „Aufbaukurs“ möglich.
1b. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, den „Grundkurs“ ohne Prüfung abzuschließen. In diesem Fall wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Diese berechtigt aber nicht zur Teilnahme am Aufbaukurs. 2. Nach erfolgreicher Qualifizierung, die durch das Zertifikat des Grundkurses nachgewiesen wird, ist die Teilnahme an einem weiterführenden, insgesamt 25 Unterrichtstage umfassenden „Aufbaukurs“ möglich. Dieser wird wiederum mit einem Zertifikat abgeschlossen. Dieses Zertifikat, das die Teilnahme am Grundkurs voraussetzt und die Teilnahme am Aufbaukurs, an der arbeitsplatzbezogenen Supervision sowie an 1-2 trialogisch orientierten Fachtagungen bescheinigt, ist der Nachweis der Qualifizierung im Rahmen der „Sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung“. Schaubild zur Struktur der Sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung
5. Dauer der Sozialpsychiatrischen Zusatzausbildung: Gesamtdauer (Grund- und Aufbaukurs): 2 ½ - 3 Jahre unter Berücksichtigung der Schulferien § Grundkurs: ca. 1 Jahr unter Berücksichtigung der Schulferien Beginn: Januar 2002 § Aufbaukurs: ca. 1 ½ - 2 Jahre, ebenfalls unter Berücksichtigung der Schulferienzeiten Beginn: Januar 2002
6. Übergangsregelung für die Absolventen der bisherigen Fortbildungskurse „Basisinformation Psychiatrie“: Im Jahr 2002 wird erneut ein 7 Unterrichtseinheiten umfassendes Zusatzmodul als Übergangsregelung für diejenigen Interessenten am Aufbaukurs angeboten, die die bisherigen Kurse „Basisinformation Psychiatrie“ abgeschlossen haben. Dieses Zusatzmodul wird nur zeitlich begrenzt angeboten und stellt keinen Standard-Baustein im Rahmen des Konzepts der SpZA dar! Die Terminplanung für das Zusatzmodul SpZA 2002 liegt bei. Bitte, verwenden Sie für Ihre Anmeldung das entsprechende Formular!
7. Veranstalter: Graf-Recke-Stiftung Düsseldorf, Fachbereich Behindertenhilfe, in Kooperation mit dem Diakonischen Werk der Ev. Kirche im Rheinland e.V., Abteilung Sozialwesen, Düsseldorf.
8. Kursleitung: Gabriele Dinkhoff-Awiszus, Dipl.-Psychologin, Tagesklinik Leverkusen-Opladen Klaus Nouvertné, Dipl.-Psychologe, Solingen
9. Tagungsort: Graf-Recke-Stiftung,
10. Teilnehmerbegrenzung: Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 23 begrenzt.
11. Kosten: Grundkurs: DM 1.290,-- pro Person Aufbaukurs: DM 2.980,-- pro Person Zusatzmodul: DM 580,-- pro Person Die Fortbildungsreihe Sozialpsychiatrische Zusatzausbildung wird grundsätzlich durch den Landschaftsverband Rheinland gefördert. Da die Höhe der Zuschüsse von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr schwanken kann, werden wir die gewährten Zuschüsse zum Ende der Fortbildungsreihe im Umlageverfahren mit den gezahlten Teilnehmerbeiträgen verrechnen. Der Teilnehmerbeitrag wird mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch die Veranstalter fällig.
12. Information und Anmeldung: Weitere Informationen zu allen Teilen der SpZA erhalten Sie bei: Graf-Recke-Stiftung, Fachbereich Behindertenhilfe, Grafenberger Allee 341-343, 40235 Düsseldorf Frau Bücher 0211/67 08 22; Fax: 0211/67 08 26.
Die Anmeldung wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Veranstalter wirksam. Gleichzeitig bitten wir um Vorlage der Zustimmungserklärung des Arbeitgebers mit dem entsprechenden Vordruck.
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